
Standaufsicht nach § 27 WaffG online vorbereiten
Bereite dich online auf deine Aufgabe als verantwortliche Aufsichtsperson (Standaufsicht) nach § 27 WaffG vor. Lerne flexibel und im eigenen Tempo alles rund um Aufsichtspflichten, Sicherheit und den ordnungsgemäßen Schießbetrieb auf der Schießstätte.
Jetzt startenWas ist die Standaufsicht (verantwortliche Aufsichtsperson)?
Die Standaufsicht – rechtlich die „verantwortliche Aufsichtsperson“ – sorgt dafür, dass auf einer Schießstätte ausschließlich sicher und ordnungsgemäß geschossen wird. Sie beaufsichtigt den Schießbetrieb ständig und greift bei Regelverstößen oder Gefahrensituationen sofort ein.
§ 27 WaffG und § 10 AWaffV – die rechtliche Grundlage
§ 27 WaffG legt fest, welche Anforderungen an das Aufsichtspersonal auf Schießstätten gestellt werden. Der konkrete Begriff „verantwortliche Aufsichtsperson“ sowie die Details zur Qualifizierung finden sich in den §§ 10 und 11 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
Aufgaben und Pflichten der Standaufsicht
Sicherheit auf der Schießstätte
Die Standaufsicht überwacht, dass alle Sicherheitsregeln eingehalten werden – von der sicheren Mündungsrichtung bis zum kontrollierten Laden und Entladen der Waffen.
Erlaubte und verbotene Schießübungen
Nicht jede Schießübung ist zulässig. Die Standaufsicht muss wissen, welche Anschlagsarten und Übungen erlaubt sind und welche gegen die Schießstandordnung verstoßen.
Dokumentation im Schießbuch
Der Schießbetrieb wird dokumentiert – die Standaufsicht achtet darauf, dass Eintragungen korrekt und vollständig erfolgen.
Voraussetzungen für die Standaufsicht
Üblich sind ein Mindestalter von 18 Jahren, der Nachweis der Waffensachkunde oder ein gleichgestellter Nachweis (etwa als Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder als Jäger) sowie eine Qualifizierung über einen anerkannten Schießsportverband oder Lehrgangsträger.
So bereitest du dich online vor
Die theoretischen Inhalte rund um Sicherheit, zulässige Schießübungen und die rechtlichen Grundlagen kannst du bequem online lernen – bevor du dich bei deinem Verein oder Verband offiziell qualifizieren lässt.
So bereitest du dich online optimal vor
Die Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung gelingt online genauso gründlich wie im Präsenzkurs – mit stets aktuellem Fragenkatalog und realistischen Prüfungssimulationen.
Lernen in deinem eigenen Tempo
Jetzt startenJederzeit und überall verfügbar – ganz ohne feste Kurstermine oder Anfahrt. Du bestimmst, wann und wie schnell du lernst.
Teste dein Wissen
Beantworte die Beispielfragen und sieh direkt, ob du richtig liegst.
Frage 1 von 5
Interaktiv lernen
Fahre über die markierten Punkte (oder tippe sie an) und lerne die Fachbegriffe direkt am Bauteil – genau wie später im Kurs.

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Für wen ist die Waffensachkunde relevant?
Ob Hobby, Beruf oder Erbschaft – in vielen Situationen führt kein Weg an der Waffensachkundeprüfung vorbei.
Sportschützen
Jäger
Sammler
Bewachungsgewerbe
Erben von Waffen
Was Kursteilnehmer sagen
Sportschützen, Jäger, Sammler und mehr – so haben andere die Sachkundeprüfung mit dem Kurs bestanden.
„Ich konnte in drei Wochen neben der Arbeit lernen und habe die Sachkundeprüfung beim ersten Versuch bestanden. Die Übungsfragen waren fast identisch mit der echten Prüfung."
Michael Bauer
Sportschütze · München
„Als Quereinsteigerin ohne Vorwissen war ich unsicher, ob ich das schaffe. Die Erklärungen zum Waffengesetz waren so verständlich, dass ich am Ende alles sattelfest konnte."
Sabine Hoffmann
Angehende Jägerin · Rosenheim
„Für meine Sammlererlaubnis musste ich die Sachkunde nachweisen. Der Kurs hat mir genau die Paragrafen erklärt, die in der Prüfung wirklich drankommen."
Thomas Weber
Sammler · Köln
„Mein Arbeitgeber wollte den Nachweis schnell. Ich konnte abends nach der Schicht lernen und hatte die Prüfung nach zwei Wochen im Sack."
Kevin Richter
Bewachungsgewerbe · Frankfurt
„Ich hatte plötzlich den Waffenschrank meines Vaters geerbt und keine Ahnung von der Rechtslage. Der Kurs hat mir Schritt für Schritt erklärt, was ich überhaupt tun muss."
Julia Ahrens
Erbin einer Waffensammlung · Stuttgart
„Die Prüfungssimulation war Gold wert. Ich wusste genau, was mich erwartet, und war entsprechend entspannt in der echten Prüfung."
Frank Neumann
Sportschütze · Leipzig
Häufige Fragen zur Standaufsicht
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Standaufsicht nach § 27 WaffG.
In der Regel ja – die Waffensachkunde (oder ein gleichgestellter Nachweis) ist übliche Voraussetzung für die Qualifizierung.
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