
Waffenschein, Waffenbesitzkarte und Sachkunde – die Unterschiede
Waffenschein, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein und Sachkunde werden oft verwechselt. Wir erklären dir einfach und klar, wer welche Erlaubnis braucht und wofür.
Jetzt startenWas ist die Waffenbesitzkarte?
Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Erwerb und Besitz bestimmter Waffen – etwa für Sportschützen, Jäger oder Sammler. Sie erlaubt aber nicht, die Waffe schussbereit außerhalb der eigenen Wohnung mitzuführen.
Was ist der Waffenschein?
Der Waffenschein berechtigt zusätzlich zum Führen einer schussbereiten Waffe in der Öffentlichkeit. Er wird nur in Ausnahmefällen erteilt, etwa bei einer besonders nachgewiesenen Gefährdung.
Der kleine Waffenschein
Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen. Er ist deutlich leichter zu bekommen als der (große) Waffenschein – eine Sachkundeprüfung ist dafür nicht erforderlich.
Wo die Sachkunde erforderlich ist
Für den Erwerb und Besitz scharfer Waffen – also für die Waffenbesitzkarte und den Waffenschein – ist die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG erforderlich, sofern keine anerkannte Ausnahme greift (etwa für Jäger mit Jagdschein). Der kleine Waffenschein ist die einzige der drei Erlaubnisse ohne diese Voraussetzung.
Übersichtstabelle: Wer braucht was?
| Erlaubnis | Erlaubt | Sachkunde nötig? |
|---|---|---|
| Waffenbesitzkarte (WBK) | Erwerb und Besitz bestimmter Waffen | Ja |
| Waffenschein | Führen einer schussbereiten Waffe in der Öffentlichkeit | Ja |
| Kleiner Waffenschein | Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Zeichen) | Nein |
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Die Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung gelingt online genauso gründlich wie im Präsenzkurs – mit stets aktuellem Fragenkatalog und realistischen Prüfungssimulationen.
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Frage 1 von 5
Interaktiv lernen
Fahre über die markierten Punkte (oder tippe sie an) und lerne die Fachbegriffe direkt am Bauteil – genau wie später im Kurs.

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Für wen ist die Waffensachkunde relevant?
Ob Hobby, Beruf oder Erbschaft – in vielen Situationen führt kein Weg an der Waffensachkundeprüfung vorbei.
Sportschützen
Jäger
Sammler
Bewachungsgewerbe
Erben von Waffen
Was Kursteilnehmer sagen
Sportschützen, Jäger, Sammler und mehr – so haben andere die Sachkundeprüfung mit dem Kurs bestanden.
„Ich konnte in drei Wochen neben der Arbeit lernen und habe die Sachkundeprüfung beim ersten Versuch bestanden. Die Übungsfragen waren fast identisch mit der echten Prüfung."
Michael Bauer
Sportschütze · München
„Als Quereinsteigerin ohne Vorwissen war ich unsicher, ob ich das schaffe. Die Erklärungen zum Waffengesetz waren so verständlich, dass ich am Ende alles sattelfest konnte."
Sabine Hoffmann
Angehende Jägerin · Rosenheim
„Für meine Sammlererlaubnis musste ich die Sachkunde nachweisen. Der Kurs hat mir genau die Paragrafen erklärt, die in der Prüfung wirklich drankommen."
Thomas Weber
Sammler · Köln
„Mein Arbeitgeber wollte den Nachweis schnell. Ich konnte abends nach der Schicht lernen und hatte die Prüfung nach zwei Wochen im Sack."
Kevin Richter
Bewachungsgewerbe · Frankfurt
„Ich hatte plötzlich den Waffenschrank meines Vaters geerbt und keine Ahnung von der Rechtslage. Der Kurs hat mir Schritt für Schritt erklärt, was ich überhaupt tun muss."
Julia Ahrens
Erbin einer Waffensammlung · Stuttgart
„Die Prüfungssimulation war Gold wert. Ich wusste genau, was mich erwartet, und war entsprechend entspannt in der echten Prüfung."
Frank Neumann
Sportschütze · Leipzig
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Waffenschein, Waffenbesitzkarte und Sachkunde.
Besitz bedeutet, eine Waffe zu Hause zu haben und aufzubewahren. Führen bedeutet, sie außerhalb der eigenen Räume schussbereit mitzuführen – dafür braucht es zusätzlich einen Waffenschein.
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